Rechtliche Situation: Mit Hund wohnen und mieten in Frankreich
Frankreich hat eine sehr tierfreundliche Gesetzgebung für dauerhafte Mietverhältnisse, während für touristische Ferienunterkünfte besondere Vereinbarungen gelten.
1. Das Gesetz vom 9. Juli 1970 (Artikel 10)
Im französischen Wohnungsmietrecht besagt das Gesetz n° 70-598, dass jede Klausel in einem Wohnungsmietvertrag, die das Halten eines Haustieres verbietet, von Rechts wegen unwirksam ist. Ein Vermieter darf Ihnen die Haltung eines normalen Familienhundes in einer regulären Mietwohnung nicht untersagen (einzige Ausnahme: Hunde der Kategorie 1).
2. Ferienwohnungen, Hotels & Campingplätze (Kurzzeitmiete)
Bei touristischen Unterkünften (Gîtes de France, Airbnb, Hotels, Campingplätze) greift die gesetzliche Schutzvorschrift nicht in gleicher Weise. Hier hat der Eigentümer das Hausrecht und darf festlegen, ob Haustiere erlaubt sind oder nicht.
- Gîtes de France: Suchen Sie gezielt nach Unterkünften mit dem Siegel "Animaux acceptés". Viele Höfe und Landhäuser bieten riesige eingezäunte Gärten.
- Hotels: Große Ketten (Ibis, Mercure, Novotel, B&B Hotels) akzeptieren Hunde meist gegen eine geringe Reinigungsgebühr (5 € bis 15 € pro Nacht).
- Campingplätze: Auf fast allen Campingplätzen Frankreichs sind Hunde willkommen, müssen jedoch auf dem Gelände an der Leine geführt werden.