Das französische Gesetz über gefährliche Hunde (Loi Chiens Dangereux)
Frankreich verfügt über eines der strengsten Rassegesetze Europas (Gesetz Nr. 99-5 vom 6. Januar 1999). Für Urlauber und Durchreisende ist es essenziell, die Einstufung ihres Hundes genau zu kennen, da Verstöße schwere juristische Konsequenzen nach sich ziehen.
1. Kategorie 1: Angriffshunde (Chiens d'attaque) – STRIKTES EINFUHRVERBOT
Zu Kategorie 1 zählen Hunde ohne von der FCI anerkannte Ahnentafel (kein LOF/VDH-Stammbaum), die morphologisch folgenden Typen entsprechen:
- Hunde vom Typ Pitbull (American Staffordshire Terrier ohne Papiere)
- Hunde vom Typ Boerboel (Mastiff-Mischlinge ohne Papiere)
- Hunde vom Typ Tosa (ohne Papiere)
WICHTIG: Die Einfuhr, der Erwerb und die Durchreise von Hunden der Kategorie 1 nach oder durch Frankreich sind vollständig verboten und stellen ein Vergehen dar. Bei einer Kontrolle drohen die Beschlagnahmung des Tieres, Geldstrafen bis zu 15.000 € und Freiheitsstrafen.
2. Kategorie 2: Wach- und Schutzhunde (Chiens de garde et de défense)
In Kategorie 2 fallen reinrassige Hunde mit anerkanntem Stammbaum:
- American Staffordshire Terrier mit offiziellem FCI/VDH-Stammbaum
- Rottweiler (mit oder ohne Stammbaum)
- Tosa mit offiziellem Stammbaum
Die Haltung oder vorübergehende Mitnahme erfordert strenge behördliche Auflagen: Haltererlaubnis (Permis de détention), Wesenstest ab dem 8. Lebensmonat, Haftpflichtversicherung sowie ausnahmslose Maulkorb- und Leinenpflicht in der gesamten Öffentlichkeit.
3. Was ist mit dem Staffordshire Bull Terrier (Staffie)?
Der reinrassige Staffordshire Bull Terrier mit gültigem FCI-Stammbaum fällt nicht unter die französischen Listenhunde-Kategorien. Es wird jedoch dringend empfohlen, die Ahnentafel und eine tierärztliche Rassebescheinigung stets im Original mitzuführen.