Einreisebestimmungen für Hunde nach Frankreich
Frankreich gehört zu den beliebtesten Reisezielen für Hundebesitzer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Einreise innerhalb der Europäischen Union ist unkompliziert geregelt, erfordert jedoch die strikte Einhaltung veterinärmedizinischer Vorschriften, um Quarantänen oder Geldstrafen an der Grenze zu vermeiden.
1. Die 3 unverzichtbaren Pflichtdokumente
- EU-Heimtierausweis (Blauer Pass): Ihr Hund muss einen offiziellen europäischen Heimtierausweis besitzen, der von einem ermächtigten Tierarzt ausgestellt wurde. Der Pass muss die Identifikationsnummer des Mikrochips und alle gültigen Impfungen dokumentieren.
- Mikrochip (ISO 11784 / 11785): Hunde müssen elektronisch mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Eine Tätowierung ist nur dann zulässig, wenn sie vor dem 3. Juli 2011 gestochen wurde und eindeutig lesbar ist.
- Gültige Tollwutimpfung: Die Tollwut-Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor der Einreise nach Frankreich durchgeführt worden sein. Bei lückenlosen Wiederholungsimpfungen innerhalb des vom Impfstoffhersteller angegebenen Gültigkeitszeitraums entfällt diese Wartezeit.
2. Mindestalter für Welpen
In Frankreich ist die Einreise von Welpen unter 15 Wochen verboten. Die Tollwutimpfung darf frühestens im Alter von 12 Wochen verabreicht werden, gefolgt von der gesetzlichen Wartezeit von 21 Tagen bis zum vollen Impfschutz (12 + 3 = 15 Wochen).
3. Verbotene Rassen und Listenhunde
Frankreich unterscheidet gefährliche Hunde in zwei Kategorien. Hunde der Kategorie 1 (Angriffshunde ohne anerkannten Stammbaum) wie Pitbulls, Boerboels und Tosa-Mischlinge dürfen weder eingeführt noch durch Frankreich durchgereist werden. Zuwiderhandlungen stellen eine Straftat dar.
4. Leinen- und Kotbeseitigungspflicht
In fast allen französischen Gemeinden besteht auf öffentlichen Straßen und in Parks Leinenpflicht. Die Beseitigung von Hundekot ist gesetzlich vorgeschrieben; bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder in Höhe von 135 € bis 150 €. Nutzen Sie die ParcAChien-App, um eingezäunte Freilaufflächen ohne Leinenpflicht zu finden.